Informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei der eigenen Versicherung oder Beihilfestelle,
welche Kosten erstattet werden und wie viele Therapiesitzungen genehmigt werden.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Kosten grundsätzlich
übernommen werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung und Beihilfestelle,
ob Antragsformulare für Psychotherapie vorliegen und fordern Sie diese an.
Bitte bringen Sie diese zu unserem ersten Kontakt mit.
Bei Beihilfeberechtigten wird in der Regel nach 5 Probatorischen Sitzungen
ein Antrag auf Psychotherapie mit einem ausführlichen Bericht an einen unabhängigen
Gutachter gestellt. Bei klar umgrenzten Problemen und Zielen können auch 10 Sitzungen
ohne ausführlichen Antrag von der Beilhilfestelle genehmigt werden.