KOSTENÜBERNAHME
Aus gesetzlichen Gründen führe ich in Trier eine Privatpraxis. Dort ist die Behandlung möglich für:
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Privatversicherte
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Beihilfeberechtigte
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Selbstzahler
In meiner vertragsärtzlichen Praxis in Idenheim (bei Bitburg) behandle ich Klienten
aller gesetzlichen Krankenversicherungen, ebenso wie Privatpatienten,
Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP). Gesetzlich Krankenversicherte werden über den
Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet.