Bringen Sie zum Erstgespräch sowie jeweils zum Beginn eines Quartals
Ihre Krankenversicherungskarte mit. Eine ärztliche Überweisung ist nicht
notwendig. Sie haben Anspruch auf bis zu 5 Probatorische Sitzungen.
Diese dienen dem Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen
Arbeitsbeziehung, einer diagnostischen Einordnung ihrer Beschwerden
sowie der Therapieplanung.
Wenn Sie eine Therapie bei mir beginnen
möchten, ist eine ärztliche Untersuchung möglicher körperlicher Ursachen
für Ihre Symptome erforderlich (ärztliches Konsil). Anschließend wird
ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen)
oder für eine Langzeittherapie (45 Sitzungen) an einen unabhängigen
Gutachter gestellt.